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Alt 05.11.2018, 19:09   #147
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.899
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
...und lassen sich alle Gewinne inform eines bei der Gesellschaft angestellten Geschäftsführerlohnes bezahlen,
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern ...
Zitat:
Zitat von Neginroeb Beitrag anzeigen
Das geht natürlich. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen. Soweit dies angemessen ist und im Voraus festgelegt, ist das keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ja, ja .... so ist das

Wie du richtig feststellst, muss das Gehalt im Voraus festgelegt sein. Da Gewinne, die ggf. als Gehaltsbestandteile ausgeschüttet werden können aber erst in nachhinein entstehen, ist das zeitlich etwas doof

Die übliche Vorgehensweise ist, dass man sich deshalb neben einem festen Gehaltsbestandteil eine variable Komponente in den Dienstvertrag/Arbeitsvertrag schreiben lässt. Das ist die einzige Möglichkeit Gewinne als "Gehalt" raus zu kriegen.

Die Tantieme darf aber beim GesGF nicht mehr als 25% der Gesamtbezüge ausmachen, denn sonst ist man in der verdeckten Gewinnausschüttung.

Alle Gewinne is also nicht, wenn es sich nicht gerade um völlig homöophatische Beträge handelt

EDIT: Mir fällt noch was ein .... man könnte sich von seinem Unternehmen eine fette Altersvorsorge in ne U-Kasse einzahlen lassen. Das geht voll als Betriebsausgabe durch und man muss es erst im Rentenalter nachgelagert versteuern. Alle anderen Wege gehen diesbezüglich nicht, denn dann driftet ggf die Steuerbilanz und die Handelsbilanz auseinander und du zahlst Steuern ... auf Gewinne, die du gar nicht erwirtschaftet hast ...

Geändert von Helmut S (05.11.2018 um 19:17 Uhr).
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