19.01.2013, 23:32
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#1424
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Kona-Finisher
Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 4.054
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist der WADA-Code. Wiederholungstäter bekommen eine lebenslange Strafe, es sei denn es kommen strafmildernde Umstände in Betracht. Dann kann die Strafe reduziert werden, muss aber mindestens 8 Jahre betragen.
Strafmildernd kann sich auswirken: Kein Verschulden, kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wesentliche Unterstützung durch den Athleten bei der Aufdeckung und dem Nachweis eines Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen durch Athletenbetreuer und andere Personen. Kommt alles für Armstrong nicht in Frage.
Diskutieren kann man, ob Armstrong als Wiederholungstäter anzusehen ist. Ich verstehe §10.6 des WADA-Codes so, dass er es nach dem Buchstaben des "Gesetzes" nicht ist.
Die USADA argumentiert jedoch mit der besonderen Schwere des Falles und der mafiös betriebenen Vertuschung der Dopingvergehen. Außerdem ist das langjährige Doping zu berücksichtigen, das nach Armstrongs eigener Auskunft Anfang der Neunziger Jahre begann und über alle sieben Toursiege aufrecht erhalten wurde. Im Vergleich mit einem Sportler, der vielleicht tatsächlich nur ein einziges Mal gedopt hat, besteht ein wesentlicher Unterschied, der auch im Strafmaß zu berücksichtigen ist.
Grüße,
Arne
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O.k., Danke.
Kann man sicherlich alles rechtfertigen und es wurde ja auch kein Widerspruch eingelegt. Ich finde lebenslänglich trotzdem krass.
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