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Alt 23.07.2012, 22:31   #12
Triabolo82
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 342
In Köln mussten alle Interessenten, die keinen Startpass haben, eine Tageslizenz kaufen, diese müssen und werden nach gängiger Praxis an die DTU oder deren Teilverbände abgeführt, nur in Köln nicht, was jetzt auch auf der Webseite des CTW so lapidar angekündigt wird. Davon kann und muss man als Sich-Anmeldender aber ausgehen. Startpassinhaber brauchen diese Gebühr nciht bezahlen, weil sie diese schon für das gaze Jahr entrichtet haben, mit dem Erwerb des Startpasses.

Das Anbieten der Umschreibung auf das kommende Jahr ist auch nicht zulässig, da es sich um eine Straftat handelt, dies kann nur der Geschädigte anbieten.

Da in der Begründung von unschönen Vorgängen im Vorjahr gesprochen wird, ist ebenfalls davon auszugehen, dass nie beabsichtigt war, die Genehmigung einzuholen und somit erfüllt der Fall alle Kriterien für einen Betrug.

Vorsatz: Es war nie beabsichtigt die Genehmigung einzuholen. Vorjährliche Vorfälle werden angebracht.

Vortäuschen falscher Tatsache und daraus resultierender Irrtum des Geschädigten: Die Auswahl Startpass oder Tageslizenz deutet eine Genehmigung an, die nicht eingeholt wurde. Der Athlet überlässt daraufhin die Lizenzgebühr dem Veranstalter, da gängige Praxis bei allen Wettkämpfen mit Verbandszulassung.

Tat: Das Geld für die Tageslizenzen wird einbehalten und weder erstattet noch abgeführt. Startpassinhaber, die nicht starten dürfen, werden auch nicht entschädigt, denn sie haben ja auch die Startgebühr bezahlt für etwas was sie nicht in Anspruchnehmen können/dürfen. Da sie aber bei der Ausschreibung aufgrund der zu lösenden Tageslizenzen und der gängigen Praxis aber davon ausgehen können, dass eine Genehmigung vorliegt, verfallen auch sie dem Irrtum und der Schaden ist gar größer, weil sie, wie schon beschrieben, nicht starten dürfen, aber Startgeld bezahlt haben. Bei den Tageslizenzlern ist der Schaden geringer, da nur die Lizenzgebühren weg sind, sie dürfen ja starten, weil sie nicht an die Ordnung der DTU gebunden sind.

Geändert von Triabolo82 (23.07.2012 um 22:39 Uhr). Grund: Typo
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