Matwot, weißt du ob's ein Hauptsacheverfahren geben wird?
Die Einstweilige dient ja nur der vorübergehenden Regelung und UJ könnte ja aufgefordert werden, Klage in der Hauptsache zu erheben. Anders wird man die Sache der Veranstalterabgaben wohl nicht klären können. Denn ne ausführliche Begründung gibt's im Einstweiligen Rechtschutz (meist) nicht.
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Relax, no worries!
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