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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Aufsichtspflicht/Haftung im Vereinstraining
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Alt 10.02.2011, 15:10   #8
Läuftnix
Szenekenner
 
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Registriert seit: 09.07.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 1.081
In den meisten Fällen ergibt sich eine solche Aufsichtspflicht schon aus den Verträgen, welche die Vereine mit den jeweiligen Hallenbetreibern abschließen. Da sich diese meist absichern wollen, überschreiben sie die Verantwortung an den Mieter mit der Pflicht eines qualifizierten Rettungsschwimmers.
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.

IWBMATTKYT
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