Zitat:
Zitat von NBer
und selbst das heißt ja nicht, dass er das dann auch wirklich gemacht hat.
man muss halt unterscheiden zwischen vermutungen, interpretationen, wahrscheinlichkeiten usw. und gerichtsverwertbaren beweisen.
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Richtig. Aber ist das ein Grund, nicht wenigstens zu versuchen, die vollständige Mail zu bekommen, in der dann möglicherweise gerichtsverwertbares steht, mit evtl. Zeugen in Kontakt zu kommen usw.?