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Alt 01.05.2024, 17:58   #9245
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.384
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Was hat den das Anrufen eines Gerichts mit fragwürdigem Demokratieverständnis zu tun? Dass Strack-Zimmermann die Aussage über sie nicht passt, ist ihr gutes Recht. Dass sie, um die Aussage unterbinden bzw. rechtlich prüfen zu lassen, den dafür in unserem Rechtssystem vorgesehen Weg nimmt, ebenfalls. Sie hat weder versucht, demokratische Regeln zu unterlaufen noch das Rechtssystem zu umgehen. Dass sie mit ihrer Klage gescheitert ist, zeigt dann auch, das unser Rechtssystem und v.a. die Gewaltenteilung zu funktionieren scheint.

M.
Für mich ist es ein Beispiel von mehreren, wie führende PolitikerInnen politische Kritik, die Meinungsfreiheit, inhaltlich auf ihre Richtung einengen wollen und in dem Fall mit Klagen auf Kritik reagieren und sie verbieten (!) wollen. Die Rüstungslobbyistin Frau Strack-Zimmermann soll nach eigenen Angaben ca. 250 Klagen pro Monat einreichen. Nicht jede/r kann und will immer die Gerichtsverfahren führen, was manchmal bis vor das Bundesverfassungsgericht geht, wie ich hier auch schon verlinkt habe.Sie hat übrigens keine Scheu, andere Politiker als der verlängerte Arm von Putin anzugreifen und für den deutschen Einsatz von Marschflugkörpern Taurus in der Ukraine zu trommeln, wollte aber die Äusserung "Kriegstreiberin" verbieten lassen.

Geändert von qbz (01.05.2024 um 23:42 Uhr).
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