Zitat:
Zitat von keko#
Es sind keine Naturgesetze. Aufpassen muss man also, dass man in der EU für solche Gesetze Mehrheiten behält. Die Vorhaben stoßen auf wachsenden Widerstand, aus bekannten Richtungen.
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Ebenso stoßen aber auch mögliche Rücknahmen der EU-Gesetze auf Widerstand. Diejenigen Länder, welche unter erheblichem Aufwand die vereinbarten Maßnahmen bereits umgesetzt haben, werden nicht damit einverstanden sein, dass anderen Ländern dies erlassen werden soll. Gleiches Recht für alle.
Für Deutschland gilt: Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass wir an internationalen Abkommen mitwirken müssen, welche Klimaneutralität im Sinne des Pariser Abkommens zum Ziel haben. Mit anderen Worten, Deutschland muss im Rahmen der EU darauf hinwirken, das Pariser Abkommen einzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht formuliert das unmissverständlich:
"Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. […] Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen."
BVerfG