gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Artikel mit falschen Preis ausgezeichnet, trotz Nachfrage
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.12.2023, 12:01   #5
Andreundseinkombi
Szenekenner
 
Benutzerbild von Andreundseinkombi
 
Registriert seit: 11.09.2013
Beiträge: 1.851
Zitat:
Zitat von 365d Beitrag anzeigen
Frag nicht das Internet, sondern einen Anwalt/Rechtsschutz.
Vielen Dank für den Tipp.

Zitat:
Zitat von Antracis Beitrag anzeigen
Vorab: Ich bin kein Jurist, hab aber mein Studium zu grossen Teilen im Backoffice eines grossen Onlineelektronikhändlers finanziert und war da quasi die letzte Schaltstelle vor der Rechtsabteilung im Kundenservice.

Massgeblich war damals und dürfte immer noch sein, wann bzw. wodurch der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn das geschehen ist, bist Du erstmal genauso zur Zahlung verpflichtet, wie der Händler zur Lieferung zum dann im Kaufvertrag vereinbarten Preis.

Händler regeln das prinzipiell durch ihre AGBs. Demnach stellt eine Bestellbestätigung meist keine Vertragsannahme statt, sondern die endgültige Vertragsannahme des Verkäufers erfolgt mit einer separaten E-Mail, beispielsweise mit der Bestätigung des Versands, oder auch durch den Versand selbst. Erst dann kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

Das müsstet Du prüfen, auf welcher Stufe Du da bist. Das Du explizit nachgefragt hast, macht das ganze etwas komplizierter, da bin ich raus. Auf der anderen Seite würde ich vermuten, so lange die Tinte nicht trocken ist, kann man bekanntlich leider viel erzählen.

Letztlich kann man aus einer Erfahrung auch mit Penetranz in vielen Fällen gegenüber des Kundenservice was erreichen, weil, entgegen der allgemeinen Wahrnehmung, den meisten Händlern zufriedene Kunden und möglichst wenig ressourcenfressende Schriftwechsel im CS wichtig sind,
Das deckt sich mit meinen Recherchen zu 100%. Wenn ich mir die AGB´s durchlese sehe ich das "Recht" bislang überwiegend bei mir.
Der Vertrag kommt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 (Auskunft Bonität) zustande, sobald der Verbraucher das Angebot angenommen hat und die darin angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Bedingung ist da halt die Bezahlung.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen darf Gadero keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Erweiterung auf Umständen beruht, die ausschließlich Gadero zuzurechnen sind.


Zitat:
Zitat von Chmiel2015 Beitrag anzeigen
Hast du nach Kauf und Bezahlung keine AB per Mail bekommen?
Oder war das die Mail mit dem Hinweis auf einen anderen Preis?
Nach online Bestellung gab es eine Mail mit der Bestätigung der Bestellung mit Bestellnummer. Bezahlt wurde gleich online auf der Seite.
__________________
N3T 2024

30.06.2024
Andreundseinkombi ist gerade online   Mit Zitat antworten