19.04.2023, 09:08
|
#10308
|
Szenekenner
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 17.926
|
Zitat:
Zitat von Nogi87
Sorry, aber wenn jemand zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und dann ankündigt weiter zu machen und am gleichen Tag die selbe Straftat nochmal begeht, kann es keine Bewährung mehr geben.
|
Und zusätzlich wohl in der letzte Verhandlung angekündigt, in diesem Stil auch weitermachen zu wollen.
spiegel.de:
Zitat:
Drei der vier Aktivisten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur wenige Stunden nach dem Urteil saßen sie dann wieder auf der Straße. Nach Aussagen von Polizeibeamten versuchten zwei der Angeklagten zudem, sich am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden mit den Händen aneinander.
Mit der Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. »Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben.« Die Angeklagten seien »völlig unbelehrbar«. Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. »Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen«, sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. »Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt«, sagte sie in Richtung der Angeklagten.
|
|
|
|