Meine Meinung: Wenn Kreuze legitim sind, dann müssen auch Kopftücher und Kippas erlaubt sein. Schließlich hat der Staat sich neutral gegenüber den Religionen zu verhalten und darf nicht der einen erlauben, was er der anderen verbietet.
Doch insgesamt geht das Urteil und die vorausgehende Debatte am Kern des Problems vorbei. Wen interessiert die private religiöse Orientierung des Mathe- oder Deutschlehrers, selbst wenn er sie in Form von Symbolen um den Hals oder auf dem Kopf trägt? Entscheidend ist, dass er im Unterricht weltanschaulich neutral ist und die Wahrheit sagt.
Beides ist jedoch im Religionsunterricht nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Er dient ausdrücklich der Erziehung in einem konfessionell klar abgegrenzten Glauben. Es geht nicht um die Wahrheit. Deshalb werden die Kinder nach Konfessionen getrennt unterrichtet.
Das Problem an den staatlichen Schulen ist nicht das Kreuz, die Kippa oder das Kopftuch des Lehrers, sondern der Religionsunterricht selbst. Er sollte dort stattfinden, wo er hingehört: Nicht in den staatlichen Schulen, sondern in den Kirchen. Jedem steht es frei, seine halbwüchsigen Kinder nachmittags in die Kirche oder Moschee zur religiösen Unterweisung zu schicken.
Es ist Zeitverschwendung, die Gerichte wegen der religiösen Neutralität von Lehrern zu bemühen, solange die Schulen und ihre Lehrpläne selbst nicht neutral sind.
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