Moin,
Zitat:
Zitat von Thorsten
Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf, selbst wenn er einem ins Auge sticht. Kann man als verstärkendes Argument sicher einfließen lassen, aber aus dem Vorwurf ergibt sich zunächst null Anspruch. Darüber entscheiden bei auseinandergehenden Ansichten andere.
Würde an Björns Stelle auch mit dem Gewährleistungshämmerchen und dem Wunsch auf Rückabwicklung beginnen und nicht gleich mit der Betrugskeule kommen.
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das sehe ich ganz genauso!
Wenn er schlau ist, hält er die Bälle flach (wie sybenwurz weiter oben meinte) und geht er über die Brücke, die man ihm mit der Gewährleistung und der Forderung nach Rückabwicklung baut.
Wenn er das nicht ist oder nicht sein kann(?!) gibt's den Ärger von ganz alleine.
Viele Grüße,
Christian