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Alt 13.06.2019, 22:27   #2
michaw
Szenekenner
 
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Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 188
Ich bin kein Experte, stand aber vor zwei Jahren vor einer ähnlichen Situation. Soweit ich das beurteilen kann kannst Du alles was mit Vermitung / Verpachtung zu tun hat als Kosten steuerlich gegen mögliche Einnahmen geltend machen. Bei dem Verkauf wird eine Gewinnabsicht unterstellt. Damit wahrscheinlich die Ausage des FA. Mein FA hat mir erklärt, wenn ich Kosten geltend machen wollte müsste ich im Gegenzug auch die Einnahmen angeben, die Empfehlung war „lass die Finger davon“ . Das ist sicherlich keine rechtskonforme Aussage, klang für mich logisch deshalb hab ich da nicht weiter nachgebohrt.

Gruß

Michael
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