Hi Triwolf,
gut daß Du so weit OK bist.
Frohes Wundenlecken weiterhin.
Zitat:
Zitat von triwolf
Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs.
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Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert ....
Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert.
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Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen.
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Schmales Brett,
1. Hat sie Dich nicht berührt so ist sie nur mittelbar an Deinem Unfall beteiligt.
2. Sorry, Du hast gefragt,
hattest Du offensichtlich für die Umstände nicht die angepasste Geschwindigkeit. Sie ist nicht so leicht dafür haftbar zu machen, daß Du Dein Rad nicht beherrschst.
Zitat:
Zitat von triwolf
Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht? Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
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Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.