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Alt 18.12.2018, 13:34   #3
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.807
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung).
Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt.
Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts.

Gruß
N.
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten