Zitat:
Zitat von Matthias75
Kann mir bitte mal jemand sagen, wo in der StVO die 1,5 bzw. 2m stehen? Ich finde zum Thema Überholen nur § 5 (4), der aber nicht sehr konkret wird (ausreichender Abstand, nicht behindern...).
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In der StVO stehen die nirgends, wie du selbst festgestellt hast steht da nur 'ausreichender Seitenabstand'.
Was 'ausreichend' ist haben Gerichte festgelegt, da kamen dann die bekannten 1,5-2m raus. Ein anderes Gericht kann das auch anders sehen (aber sicher nicht wesentlich darunter liegen).
Gruß Matthias