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Zitat von schnodo
Es würde doch fürs erste ausreichen, diejenigen abzuschieben, die keinen Asylgrund nachweisen können. Und dann schaut man sich unter denen, die ein Recht auf Aufenthalt haben, diejenigen an, die als "Gefährder" gelten oder womöglich schon straffällig geworden sind und hat ein besonderes Auge auf sie. Zur Not können die Gerichte bei Serientätern auch mal das mögliche Strafmaß ausnutzen oder über Sicherungsverwahrung nachdenken.
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Das gibt es ein kleines Problem. Wer macht das alles?