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Alt 19.10.2016, 18:41   #287
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND.

Ein Kind hat Grundrechte. Darunter das, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen.

Hier wird immer und immer wieder darauf verwiesen, dass (entsprechend der Grundrechte) alle Menschen gleich sein sollen.
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Ich stelle infrage, dass es ein Menschenrecht ist aufgrund seiner sexuellen Neigung ein Kind grosszuziehen.
@Triasven, es wäre leichter, wenn Du Zitate, auf die Du Dich beziehst, nicht verfälschst und zudem nicht wesentlich verkürzt.

Ja, es gibt eine Kinderrechtskonvention, die 1989 durch die UN-Generalversammlung angenommen wurde, die von der Bundesregierung unterschrieben wurde. Im Wortlaut ist sie hier vom Familienministerium veröffentlicht.

Demzufolge hat gem. Artikel 2 ein Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Das Wort "leiblich" - was es auch immer bedeuten soll - kommt in der Kinderrechtskonvention nicht vor und wurde von Dir ergänzt.

Gemäß Artikel 20 hat "Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates." Selbiger stellt deshalb eine "andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher", was u.a. eine Adoption sein kann.

Du hast also ein Kind, dass aus welchen Gründen auch immer nicht bei den Personen, deren Gene es in sich trägt, sein kann - und auf der anderen Seite erwachsene Menschen, die willens sind, das Kind "an Kindes statt" anzunehmen. Wo ist Dein Problem?
Willi ist offline   Mit Zitat antworten