Seh ich nicht so, die DTU-Sportordnung sagt was anderes. Ich würde den Veranstalter auf Einhaltung seiner Pflicht erinnern und Schadensersatz fordern:
"§12.6 VsO
Die Wechselzone ist abzusperren. Sie darf nur von Teilnehmer, ... betreten werden." Mehr Nachzulesen in der Veranstalterordnung die bindend ist.
http://www.dis-arb.de/sport/Material...terordnung.pdf
Kann nicht verstehen, daß es immer noch Wettkämpfe gibt, wo es keine Überwachung (Kamera) oder genügend Personal gibt, daß sowas geregelt wird. Habs heute schon wieder beim Wettkampf erlebt, wie sich da alles wild rumtummelt.
Dieses Jahr waren von 4 Wettkämpfen 3 Wechselzonen total offen....
Deichman