Wenn eine Frau, wie eine Betroffene in dem von mit zitierten Link berichtet, den offenen Bahnhofsausgang verlässt, anschliessend dabei durch eine Menge in einer Reihe mit anderen aus dem Bahnhof Gehenden vorwärts geschoben wird, um den Platz durch die Menge zu überqueren befindet sie sich in einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, denn sie kann nicht ausweichen. Das nützt der Täter, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, die die Frau mangels Ausweichmöglichkeiten dulden muss. Der Täter muss die Zwangslage ja nicht selbst herbeigeführt haben. Wüßte also nicht, weshalb das "immer" einzuschränken sein soll.
Beim Befummeln von Kindern gehe ich mal davon aus, dass es schwierig ist, die sexuelle Handlung beweisbar festzustellen und vom "väterlichen Streicheln über den Kopf" oder ähnlichem abzugrenzen. Bei Mann-Frau ist das natürlich einfacher bzw. offensichtlich.
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