Eben nich. Es gibt auch in der jetzigen Sportordnung eine Definiton, ab welchen Zeitpunkt man als Überholter (Vorderradhöhe) zählt. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, das man die Windschattenbox in der vorgegeben Zeit zu verlassen hat. Selbst wenn ich als Überholter nur 1mm hinter dem Vorderrad des Nebenmannes (Überholender) bin, befinde ich mich aber noch nicht in seinem Windschattenbereich. Im §44 wird aber auch darauf Bezug genommen. Daher zählt die Zeit erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich mich im Windschattenbereich befinde. Nach meiner Auffassung kann die Zeit (5sek) erst laufen, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
|