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Zitat von sybenwurz
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Ähm, ich habe das jetzt nur überflogen, hatte dabei aber nicht den Eindruck, dass die GKV grundsätzlich verpflichtet ist, ein Handbike zu bezahlen, sondern dass es in diesem Einzelfall so war, weil der/diejenige offenbar z.B. aufgrund seiner Einschränkungen mit einem "Aktivrollstuhl" nicht Wege erledigen konnte.
Vielleicht kann ja mal einer der Juristen hier was dazu sagen? Ich könnte es sonst ggf. auch mal meinem Bruder zeigen, der sich als Richter ja auch ganz gut auskennt.
So, und jetzt: Weiterspenden, bitte!
Ich hoffe, dass ich gleich das Konto eröffnen kann.
Viele Grüße
J.