Zitat:
Zitat von hansi132
die Startzeit, also der Beginn des Rennens bei Anmeldung, wurde auf den 28.06.2015 auf 07:00 MEZ festgelegt; um 06:40 komme ich gerade einmal beim Strandbad an; eine dsq ist daher auch laut agb rechtlich nicht abgedeckt; sie kann ausschließlich während des Rennens bei Regelverstößen oder im Nachhinein (Doping, nachgewiesenes unsportliches Verhalten, etc.) erfolgen; eine Starterlaubnis kann (bei Profis) nur bei vorliegender Sperre durch CAS oder einen Verband oder sonst bei Nichteinhaltung der Startmodalitäten (fehlender Zettel mit Unterschrift über Haftungsausschluss...) entzogen werden
Überspitzt gesagt: die einseitige Vertragsänderung(Vorverlegung) eines Rennens ohne Rücksprache mit dessen Kunden(Teilnehmern) dürfte weniger ein dsq-Grund, wohl aber eher einen Regressanspruch ausgehend vom Kunden darstellen (daher scheint es ohnehin unverständlich wieso der Veranstalter die Wellen nicht erst ab 07:00 loslässt und sich stattdessen auf juristisches Glatteis begibt).
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Es wurde doch schon geklärt, dass die Amateure erst ab 7:00 starten (siehe der Link von trithos). Also kein Problem. Oder bist du Profi?
Hast du deine Anfahrt wirklich so knapp geplant, dass du erst 15min vor Start da sein willst? wenn du juristisch wegen einer nicht vorhandenen Terminverlegung gegen den Veranstalter vorgehen willst, viel Spass dabei. Ich glaube nicht, das dir irgendein Gericht wegen der von dir kritisierten 20min, die nach dem Zeitplan gar nicht vorhanden sind, recht geben wird.
Also, komm mal runter, les die Ausschreibung nochmal durch und freu dich auf den Wettkampf! oder suchst du schon nach möglichen Ausreden?
M.