NBer; - nicht nur der AK athlet. jeder. zumindest bei meisterschaften ab landesmeisterschaft aufwärts.
ist wie mit allen kündigungen....da gibt es fristen einzuhalten. wenn das nicht passiert ist gehts nur zur nächsten frist.
Richtig. Überlegt doch einmal wie der Startpass beantragt wird.
Man geht auf die DTU / LV Seite, ruft den Antrag auf, füllt diesen aus, druckt diesen aus und geht zu dem Verien für den ich starten möchte. Von dem Vorstand oder einem Beauftragten wird der Antrag unterschrieben und je nach weitere Vorgehensweise wird der Pass vom LV in der Datenbank freigeschaltet. Danach wird der Pass hergestellt und verschickt. Eigentümer des Passes ist der Verein und dieser stellt dem Athleten den Pass unentgeldlich oder bei Bezahlung der Startpassgebühr zur Verfügung.
Früher wurden die Pässe an die LV's und von denen an die Vereine geschickt. Bis der Pass zu dem Athleten kam hat zulange gedauert und deshalb wird der Pass nun direkt an den Athleten geschickt.
Wenn ich als Startpassinhaber somit keine Tageslizenz zahle - dann soll auch der Verein für den ich starte und das ist im Triathlon nun mal der Verien der auf dem Startpass steht auch bei der Anmeldung angegeben werden.
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