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Alt 08.01.2015, 22:00   #15
silbermond
Szenekenner
 
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Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
Moin Moin!

Ich unterstelle in der Ratenvereinbarung gibt es einen Hinweis auf sofortige Zahlung Gesamtbetrag bei Nichteinhalten der Vereinbarung.

Die seinerzeitige Vereinbarung lebt nicht wieder auf durch Deine Ratenzahlung.

Das geht nur durch eine erneute Teilzahlungsvereinbarung.

Sollte die GEZ die säumigen Beträge gerichtlich geltend machen (Mahnbescheid), findet sich der (Negativ-)Eintrag umgehend in Deiner Schufa-Auskunft.

Damit bist Du drei Jahre nach Erledigung des Mahnverfahrens kreditunwürdig; so lange wird das Merkmal beauskunftet. Banken etc, die sich eine Schufaauskunft einholen erkennen den Eintrag jedoch auch nach Löschung noch einen viel längeren Zeitraum. Das Risiko solltest Du im Hinblick auf die 350,00 nicht eingehen.

Die Daten (Mahnverfahren) werden öffentlich im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes hinterlegt und die Schufa sammelt diese Daten dort ein bzw. bekommt sie durch die GEZ direkt gemeldet.

Als Selbständiger solltest Du auch bedenken, dass die Negativmerkmale auch Einfluss auf die Bonitätsbewertung gewerblicher Auskunfteien haben.

Heinrich

Geändert von silbermond (08.01.2015 um 22:02 Uhr). Grund: unvollständig
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