Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ist das Dein Ernst? In der Straßenverkehrsordnung ist das Überholen in §5 klar geregelt. Es besteht keinerlei Widerspruch zum Rechtsfahrgebot.
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Ja es ist immer noch mein völliger Ernst.
Obwohl das überholen klar geregelt ist, widerspricht es doch trotzdem dem Rechtsfahrgebot.
§5StVO regelt die Zulässigkeit eines Verstosses gegen §2StVO.