Zitat:
Zitat von tandem65
Nö, denn Versicherungstechnisch sind die Fahrräder Hausrat, zumindest sofern sie sich in einem verschlossen keller oder in der Wohnung befinden. Dann handelt es sich um Einbruchsdiebstahl und es gibt Neuwert. Für Ausserhalb ist es dann, zumeist, eine Frage der Uhrzeit und der Deckungssumme für Fahrräder.
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Sie sind nur Hausrat, wenn sie sich in einem nur von dir genutzten Raum befinden. Dieser definiert sich durch: Blickdicht, nur du hast einen Schlüssel und er stellt eine ersthafte Hürde für Einbrecher dar.
Was heißt das?
Rad aus dem gemeinsamen (Haus)Radkeller geklaubt -> Einfacher Diebstahl
Der Keller ist nicht Blickdicht und/oder stellt keine Hürde da -> bekommste nichts, oder mit glück wird es als Einfacher Diebstahl gewertet
Des Weiteren müssen für einen Einbruchdiebstahl auch Einbruchsspuren nachweisbar sein!
Im Zweifel beraten lassen!