34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden. |
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7.7 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen. Zudem können Ausnahmen zu dieser Regelung bei Mannschaftswettbewerben und Ligawettkämpfen gelten. Diese sind an entsprechender Stelle oder in der LigO zu finden. Gruß N. :Huhu: |
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Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen Notfall handelte, so dass er mehr Hilfe als nur das Festhalten an einem Boot/SUP oder einer Boje in Anspruch genommen hat. Wenn das Rettungspersonal oder ein Kampfrichter aktiv Hilfe geleistet also bei einem echten Notfall hat, dann darf ein Teilnehmer seinen Wettkampf nicht mehr fortsetzen. |
Die Frau mit dem Board war nicht Ehefrau vom Teilnehmer, sondern eine Helferin des Veranstalter Teams. Sie hätte jedem bei bei einem Problem geholfen und schneller war er auch nicht dadurch.
Der Wettkampf darf unterbrochen werden, wenn man anschließend wieder an der gleichen Stelle fortsetzt. Ich tippe auf einen Kommunikationsfehler. „Ich hab hier einen Nero was soll ich mit dem machen?“ Was war los, wo kommt der her? „Da war so ein Typ voll im Arsch, der hat sich bei mir eben festgehalten, Teil ausgezogen und dann hab ich den an Land gebracht. Der hat sein Rennen dann aber doch noch weitergemacht.“ |
Sportsfreunde, solltet Ihr der Meinung sein es gäbe redaktionelle Fehler in der Sportordnung wendet Euch bitte an die geeignete Stelle, inhaltlich dürfte die Sache doch wohl klar sein, oder? Die Wettkampfstrecke ist nicht die Umkleidekabine.
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Es kommt immer mal vor, dass ein Athlet nach dem Start Panik bekommt oder Beklemmungen hat, zurückschwimmt, Neo auszieht und doch nochmal von vorn beginnt. Das gab meines Wissens noch nie eine Disqualifikation.
Die Regel, die du zitierst resultiert daher, dass manche Athleten gerne ihren neo auf dem Weg vom Wasser zum Fahrrad ganz ausziehen würden um besser rennen zu können, dabei aber zwangsläufig anderen kurz im Weg stehen würden. Daher darf man den nur bis zur Hüfte ausziehen. In diesem konkreten Fall ist die Lage eine ganz andere, er wollte nämlich ohne neo schwimmen, und das darf man. |
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