Roth-Starter konnte wegen Scheibenbremsen nicht starten? (Doch)
Hallo Roth-Starter,
habt Ihr auch die wiederholten Durchsagen in T1 vor dem Rennen gehört? Es wurde darin ein Starter aufgerufen, sich kurzfristig ein anderes Rad zu besorgen, da seine Scheibenbremsen nicht regelkonform seien. Es schien sich um einen Starter aus dem Ausland zu handeln. Ein Start mit den Scheibenbremsen sei laut Durchsage nicht möglich. Um mich herum vernahm ich jeweils verständnisloses Kopfschütteln seitens der anderen Starter. Eine Disqualifikation vorab sei völlig überzogen. Weiß jemand, ob die Kampfrichter das tatsächlich durchgezogen haben? Ich kann’s ja kaum glauben. Grüße, Arne |
Ich weiß es in dem Fall nicht, in Bamberg eine Woche zuvor (gleiche Kampfrichter) wurde ein Athlet deswegen nach dem Rennen disqualifiziert. Allerdings durfte er starten und seinen Wettkampf machen.
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Mir ist nur die folgende Regelung bekannt: "Die Bremshebel müssen nach hinten ragen"
In der DTU Sportordung findet sich auch nichts dazu, die gilt doch so auch in Roth wenn ich nicht falsch liege: http://www.dtu-info.de/home/news/reg...ordnungen.html |
Die DTU-Regeln verweisen auf die STVO und die Regeln der UCI. Aus diesem Dickicht ergibt sich nach meiner Kenntnis das Verbot für Scheibenbremsen. Das Verbot dieser Bremsen soll aber demnächst aufgehoben werden. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
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Zitat:
Dann ist es natürlich einigermaßen sinnfrei den Athleten damit überhaupt antreten zu lassen. |
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Kann ich mir nicht vorstellen. Das Team Garwood z.B. fuhr am Sonntag Scheibenbremsen. Wie auf den Bildern zu sehen ist.
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Zitat:
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