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Becher mit Zeigefinger und Daumen den Rand zusammendrücken. Dann entstehen oben und unten je eine kleinere Öffnung. Schaut dann wie ein Achter aus. Seit dem bring ich um einiges mehr in den Mund. Funktioniert manchmal bei recht harten und steifen Bechern leider nicht.
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Ich weiß der Thread ist alt aber ich hätte eine Frage dazu: Ist es erlaubt sich von seinen Supportern (Familie) Trinken anreichen zu lassen? Ich dachte das zählt vielleicht als Hilfe von außen und könnte uU zu einem DSQ führen. Oder bin ich da jetzt zu kritisch?
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Hab gar nicht geshen, dass der Thread schon alt ist.
Ich würde mir auf alle Fälle gut die Ausschreibung und evtl. Sportordnung durch lesen. Notfals nochmal beim Kampfrichter nachfragen. In Roth war es explezit im Bereich der VP erlaubt. Das muss aber nicht überall gelten. |
Die Regelung findet man in der aktuellen Sportordnung im § 7 unter Punkt 7.8:
7.8 Wettkampfteilnehmer dürfen weder Begleitung noch Schrittmacherdienste zu Fuß oder mittels Fahrzeugen annehmen, sich begleiten und / oder betreuen lassen. Als Betreuung sind insbesondere zu werten: a) das Voraus- oder Nebenherfahren oder -laufen b) das personengebundene Reichen von Verpflegung, Getränken, Schwämmen und / oder Bekleidungsstücken Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Lang-Distanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Veranstalters oder eigenen Betreuern angereicht werden. Gestattet ist jedoch, sich vom Streckenrand aus mit Informationen versorgen zu lassen, sofern dadurch weder Wettkampfablauf noch andere Wettkampfteilnehmer störend beeinträchtigt werden. |
Im Ironman Hamburg Athletes Guide steht ausdrücklich drin, dass es verboten ist. Egal ob das in der Verpflegungszone passiert oder sonstwo... ich wäre sehr vorsichtig.
• Standort Special Needs Run: hinter Verpflegungsstelle 1 • Es ist nicht erlaub sich Eigenverpflegung / Special Needs von Trainern, Familie oder Freunden anreichen zu lassen. Eine Verletzung der Regeln führt zu einer Disqualifikation wegen „unerlaubter Annahme von Hilfsmitteln “. |
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